Dieser Fall sorgte im Jahr 61 v. Chr. nicht nur für großes öffentliches Aufsehen, sondern löste auch hitzige Debatten im römischen Senat aus. Denn nachdem der Stadtpräfekt Pedanius Secundus von einem seiner Unfreien ermordet worden war, drohte seiner gesamten Sklavenschaft der Tod.
Quot servi, tot hostes, „Wie viele Sklaven man hat, so viele Feinde hat man auch“ – auf diese griffige Formel bringt der römische Philosoph und Autor Seneca (Briefe an Lucilius 47, 5) die latente Bedrohung, der alle Sklavenbesitzer stets ausgeliefert waren. Besonders Herren, die ihre Unfreien ungerecht und brutal behandelten, mussten damit rechnen, dass diese die Hand gegen sie erhoben.
Zum Schutz der Herren sollten Gesetze wie das Senatus Consultum Silanianum aus dem Jahr 10 n. Chr. dienen. Dieses bestimmte, dass alle Sklaven, welche sich zum Zeitpunkt eines Mordanschlages auf ihren Herrn im selben Haushalt befanden, getötet werden sollten. Denn nur, wenn die Unfreien gezwungen wären, ihren Herrn gegen Feinde von innen wie von außen zu verteidigen, sei ein Haushalt wirklich sicher, wie es auch in der Gesetzessammlung der Digesten ( 21, 1, 17, 4) heißt.
Im Jahr 61 n. Chr. kam es zu einem besonders spektakulären Fall, bei dem dieser Senatsbeschluss angewendet wurde. Über das Opfer wissen wir nicht allzu viel. Lucius Pedanius Secundus stammte wohl aus Spanien. In der frühen Kaiserzeit machte er eine steile Karriere. Unter Kaiser Claudius bekleidete er im Jahr 43 n. Chr. den Suffektkonsulat (d.h. er wurde erst im Laufe des Amtsjahres Konsul und bekleidet dieses Amt nicht über ein gesamte Wahlperiode), unter dem gleichen Monarchen diente er als Statthalter (Prokonsul) der Provinz Asia. Anschließend wurde er nach dem Tod seines bereits hochbetagten Vorgängers Lucius Volusius Saturninus unter Kaiser Nero im Jahr 56 n. Chr. auf das prestigeträchtige Amt eines Stadtpräfekten von Rom berufen.
Pedanius Secundus hatte diese Funktion noch immer inne, als er 61 n. Chr. ermordet wurde. Über das Verbrechen selbst ist nichts bekannt. Unsere einzige Quelle, der Geschichtsschreiber Tacitus, berichtet nur, dass einer einer der Sklaven des Stadtpräfekten der Täter war. Auch das Motiv für den Mord ist unbekannt. Tacitus spekuliert, dass Pedanius seinem Unfreien den bereits früher vereinbarten Freikauf verweigert hätte oder der Streit um einen Lustknaben eskaliert sei.
Nachdem die Tat geschehen war, drohte jedenfalls die Hinrichtung aller Sklaven des Mordopfers – und dies betraf mehr als 400 Personen! Aufgrund der großen Anzahl von Unfreien, die als kollektive Strafe getötet werden sollten, kam es zu öffentlichen Protesten und zu hitzigen Debatten im römischen Senat, wo sich ebenfalls eine starke Opposition gegen die Anwendung des Senatus Consultum Silanianum in diesem Fall gebildet hatte. Es wurde unter anderem argumentiert, dass eine allzu große Zahl von Unschuldigen dadurch den Tod finden würde. Andere waren der Ansicht, dass die strikte Einhaltung der Gesetze notwendig sei, um die öffentliche Ordnung und die Autorität der Herren zu wahren.
Die Entscheidung in der Diskussion brachte schließlich eine Rede des konservativen Senators Gaius Cassius Longinus (ein Nachfahre des gleichnamigen Caesarmörders), einer der einflussreichsten Politiker und angesehensten Juristen seiner Zeit. „Wen wird noch seine Würde schirmen, wenn sie schon dem Stadtpräfekten nicht geholfen hat?“, fragte er, „Wen werden seine zahlreichen Sklaven sichern, wenn 400 Sklaven Pedanius Secundus nicht geschützt haben? Wem wird sein Gesinde Hilfe bringen, wenn es nicht einmal aus Furcht auf unsere Gefahren achtgibt?“ Cassius sprach sich dafür aus, das Gesetz ohne Rücksicht zur Anwendung zu bringen, da auch in diesem Fall der Nutzen für die Allgemeinheit überwiege, und ihm schloss sich die Mehrheit der Senatoren an. Als das Volk diese Entscheidung immer noch nicht hinnehmen wollte und sich zu weiteren Protesten zusammenrottete, griff der Kaiser ein und ließ die Hinrichtung der Unfreien unter militärischem Schutz durchführen.
Quelle:
Tacitus, Annalen 14, 42-45

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