Häusliche Gewalt in höchsten Kreisen

Der nächtliche Fenstersturz einer Aristokratin sorgte im Jahr 24 n. Chr. in Rom für Aufsehen. War es ein Suizid, wie ihr Gatte behauptete? Kaiser Tiberius selbst nahm sich der Untersuchung dieses Falles an und überführte den Ehemann des Opfers des brutalen Mordes.

Im Jahr 24 n. Chr., in der Regierungszeit des römischen Kaisers Tiberius, kam Apronia, die Frau des Marcus Plautius Silvanus, durch einen Sturz aus einem Fenster ums Leben.

Silvanus stammte aus einer der angesehensten Familien Roms, der gens Plautia. Sein Vater, der denselben Namen trug, war im Jahr 2 n. Chr. Konsul gewesen. Als Apronia ums Leben kam, bekleidete Silvanus gerade das Amt eines Stadtpraetors und war für die Gerichtsbarkeit in Rom verantwortlich. Auch das Opfer stammte aus einer respektablen Familie. Ihr Vater Lucius Apronius hatte bereits unter Kaiser Augustus eine beeindruckende Karriere gemacht, die er unter der Regentschaft des Tiberius nahtlos fortsetzte. Auf das angesehene Amt eines Münzmeisters folgte im Jahr 8 n. Chr. der Suffektkonsulat, anschließend konnte er als Legat in Dalmatien und Germanien militärische Ehren erringen und wurde mit den Triumphalinsignien ausgezeichnet. Es folgten ein dreijähriger Prokonsulat in der Provinz Africa und einige Jahre nach der Tragödie um seine Tochter die Statthalterschaft in Untergermanien.

Als Lucius Apronius vom nächtlichen Ableben seiner Tochter erfuhr, glaubte er nicht an ein Unglück, sondern zerrte seinen Schwiegersohn noch in den Morgenstunden des folgenden Tages vor den Kaiser. Silvanus gab an, zum Zeitpunkt des tödlichen Sturzes tief und fest geschlafen und daher von dem Unglück nichts mitbekommen zu haben. Auf alle Fälle habe, wie Silvanus aussagte, seine Frau Suizid begangen und sich selbst aus dem Fenster gestürzt. Wie brisant dieser Todesfall war, zeigt sich daran, dass Kaiser Tiberius sich hächstpersönlich und unverzüglich ins Haus des Silvanus begab. Er nahm das Schlafzimmer der Toten in Augenschein und konnte dort eindeutige Spuren eines Kampfes feststellen. Damit war klar, dass es sich um Mord handelte. Daran, dass Silvanus der Schuldige war, bestand offenbar kein Zweifel. Tiberius brachte die Angelegenheit vor den Senat, und es wurden Geschworene eingesetzt, um Silvanus den Prozess zu machen.

Freilich kam es nicht zur Verhandlung. Urgulania, die politisch äußerst einflussreiche Großmutter des Angeklagten, die eine persönliche Freundin der Livia, der Mutter des Kaisers, war, ließ ihrem Enkel einen Dolch schicken. Dies schon von den Zeitgenossen gleichbedeutend mit einer Aufforderung des Kaisers selbst zum Suizid interpretiert. Silvanus versuchte sich selbst das Leben zu nehmen, als er dies nicht schaffte, ließ er sich von einem Diener die Pulsadern aufschneiden. So entging Silvanus seinem Prozess.

Warum es zu dem Mord gekommen war, wissen wir nicht. Der Geschichtsschreiber Tacitus, unsere einzige Quellen, spricht von ungeklärten Ursachen. Ein privater Konflikt unter den Eheleuten oder ein spontaner Wutanfall sind genauso möglich wie – in Anbetracht der einflussreichen in diesen Fall verwickelten Familien – ein politisches Motiv. Dafür spricht auch, dass sich unmittelbar nach diesem Vorfall Plautia Urgulanilla, die Schwester des Silvanus, von ihrem Ehemann, dem späteren Kaiser Claudius, scheiden lassen musste. Vorgeworfen wurden ihr nicht nur diverse Ausschweifungen, sondern auch die Beteiligung an einem Mord, wie der Geschichtsschreiber Sueton berichtet (Sueton, Claudius 26) – wie vermutet wurde, dem an Apronia.

Ein kurioses Nachspiel hatte der Mord an Apronia auf für Fabia Numantina, die erste Frau des Silvanus. Diese hatte er einige Jahre früher als Witwe geheiratet, nachdem ihr erster Gatte, Sextus Appuleius, der Konsul des Jahres 14 n. Chr., gestorben war. Die Ehe des Silvanus mit Numantina war allerdings aus unbekannten Gründen geschieden worden, ehe er Apronia heiratete. Nun warf man Numantina vor, sie habe ihren Ex-Mann durch Zauber und durch Drogen in den Wahnsinn getrieben und so zum Mord an seiner zweiten Gattin getrieben. Sie wurde von dieser Anklage aber freigesprochen.

Quelle:

Tacitus, Annalen 4, 22

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