Tödlicher Liebestrank

Im letzten Viertel des 5. Jahrhunderts v. Chr. wurde in Athen ein aufsehenerregender Mordprozess verhandelt. Ein junger Mann beschuldigte seine Stiefmutter, seinen Vater heimtückisch vergiftet zu haben. Dank der erhaltenen Anklagerede, die vom bekannten Redenschreiber Antiphon verfasst wurde, kennen wir die Einzelheiten dieses Falles.

Der Name des Anklägers ist leider ebenso unbekannt wie der seines Vaters und der Angeklagten. Vor Gericht schilderte der junge Mann, dass im Haus seines Vaters regelmäßig ein Freund der Familie namens Philoneos zu Gast war. Dieser wollte sich offenbar von einer unfreien Konkubine trennen und plante, sie an ein Bordell zu verkaufen. Als die Stiefmutter, die in zweiter Ehe mit dem Vater des Anklägers verheiratet war, davon erfuhr, suchte sie die Nähe der Sklavin. Sie erzählte ihr von Philoneos’ Plänen und beklagte, selbst schlecht von ihrem Mann behandelt zu werden. Gemeinsam schmiedeten sie einen Plan: Mit einem Liebestrank sollten sie die Zuneigung der beiden Männer zurückgewinnen.

Die Gelegenheit kam, als Philoneos nach einem Opfer im Hafen von Piräus den Vater des Anklägers zum Essen einlud. Nach dem Mahl mischte die Sklavin den Zaubertrank, den sie von der Angeklagten erhalten hatte, in den Wein und gab ihn den beiden Männern zu trinken. Philoneos starb noch am selben Abend, der Vater des Anklägers erst zwanzig Tage später.

War es ein tragisches Versehen oder kaltblütiger Mord? Der Ankläger, wohl ein Sohn des Opfers aus erster Ehe, war überzeugt: Seine Stiefmutter wusste um die tödliche Wirkung des Trankes, hatte den Mord heimtückisch geplant und die Sklavin als ahnungslose Ausführende benutzt.

Doch seine Anschuldigungen konnte er nicht beweisen. Er behauptete, sein sterbender Vater habe ihm anvertraut, vergiftet worden zu sein – und zwar von seiner Frau. Wie der Vater dies erfahren haben soll, bleibt allerdings offen. Auch die weiteren Vorwürfe, dass die Stiefmutter schon früher versucht habe, ihren Mann zu töten, stützen sich auf keinerlei Beweise oder Zeugenaussagen. Die Sklavin, die angeblich ohne eigenes Wissen zur Mörderin wurde, konnte nicht mehr befragt werden: Sie war bereits gefoltert und hingerichtet worden. Dass sich die Stiefbrüder des Anklägers, die im Prozess auf Seiten ihrer Mutter standen, weigerten, andere Sklaven unter Folter aussagen zu lassen, gilt ebenfalls nicht als belastbarer Hinweis. Die Anklage stand somit auf wackligen Füßen.

Wie der Prozess ausging, ist nicht überliefert – ein häufiges Problem bei den erhaltenen attischen Gerichtsreden. In der sogenannten Magna Moralia, einem pseudo-aristotelischen Werk, wird allerdings ein Fall erwähnt, in dem eine Frau wegen eines tödlich wirkenden Liebestranks angeklagt, aber freigesprochen wurde. Einige Forscher vermuten, dass damit dieser Prozess gemeint sein könnte – gesichert ist das jedoch nicht.

Quelle:

Antiphon, Gegen die Stiefmutter

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