Ehrenmord fürs Vaterland

In der der römischen Frühzeit soll ein junger Kriegsheld seine eigene Schwester getötet haben, weil sie einen gefallenen Feind betrauerte. Der Fall führte zu öffentlicher Empörung und einem aufsehenerregenden Gerichtsverfahren. Doch schließlich wurde der Mörder freigesprochen und konnte seiner Strafe entrinnen.

Unter König Tullus Hostilius, dem dritten der legendären römischen Könige, der um die Mitte des 7. Jahrhunderts v. Chr. regiert haben soll, herrschte Krieg zwischen Rom und der latinischen Stadt Alba Longa. Man entschied, dass ein Zweikampf zwischen zwei Drillingspaaren den Konflikt entscheiden sollte. Für die Albaner traten drei Brüder aus der Familie der Curiatier an, für die Römer kämpften drei Mitglieder der Familie der Horatier. Zunächst sah alles nach einem Sieg der Curiatier aus. Zwei Horatier waren bereits gefallen, während alle drei Curiatier zwar verwundet, aber noch am Leben waren. Doch dann griff der noch unverwundete Publius Horatius, der unter großer Bedrängnis war, zu einer List. Er täuschte eine Flucht vor, woraufhin die Curiatier ihn verfolgten. Aufgrund ihrer Verwundungen waren diese jedoch unterschiedlich schnell. Als seine Kontrahenten ausreichend weit voneinander getrennt waren, machte Horatius plötzlich kehrt und besiegte einen Gegner nach dem anderen. Damit konnte er den Triumph für seine Heimatstadt erringen.

Das siegreiche römische Heer zog nun nach Hause, und an der Spitze ging der von seinen Kameraden gefeierte Publius Horatius, der die Gewänder und Waffen seiner drei getöteten Feinde trug. Da kam ihm seine Schwester entgegen, die mit einem der erschlagenen Curiatier verlobt gewesen war. Als sie den blutbefleckten Mantel ihres Bräutigams, den sie selbst gewebt hatte, erkannte, brach sie in lautes Wehklagen aus, raufte sich die Haare und rief den Namen ihres verstorbenen Verlobten. Dies erzürnte ihren Bruder auf Äußerste. Er zog sein Schwert und durchbohrte den Körper seiner Schwester, wobei er sagte: „Geh hin mit deiner unangebrachten Liebe zu deinem Bräutigam! Du hast deine Brüder, die toten und den lebenden, und deine Heimat vergessen! So soll zukünftig jede Frau sterben, die als Römerin einen Feind betrauert!“

Die Bürger roms waren über diese Tat entsetzt. Der König setzte zwei Richter ein, die Horatius schuldig sprachen und ein schweres Urteil fällten: Der Schwestermörder sollte vor der Stadt erst mit verhülltem Haupt gegeißelt und anschließend gehängt werden. Als der Verurteilte Berufung einlegte, wurde ihm vor dem versammelten Volk noch einmal der Prozess gemacht. Dabei trat nun sein Vater vor die Römer: Er beschwor die Bürger, ihn, der gerade noch vier Kinder gehabt habe, jetzt nicht auch noch das letzte zu nehmen. Es sei schändlich, jenen Mann, der gerade erst dem römischen Volk zu einem großen Sieg verholfen habe, nun so grauenvoll zu bestrafen. Zudem sei er der Ansicht, dass sein Sohn völlig richtig gehandelt habe. Das Volk war von diesem Auftritt und von den Verdiensten des Angeklagten für das Vaterland so beeindruckt, dass es den Publius Horatius trotz seiner schrecklichen Tat freisprach.

Angeblich wurde ihm aber ein Sühneritual auferlegt. Mit verhülltem Haupt musste er unter einem Joch hindurchgehen, so wie es Kriegsgefangene tun mussten, bevor sie in die Heimat entlassen wurden. Dieses Joch, das als Tigillum Sororium („Schwesternbalken“) bezeichnet wurde, wurde in den darauffolgenden Jahrhunderten immer wieder restauriert und blieb bis in die römische Kaiserzeit erhalten.

Ob dieser Mord und der anschließende Prozess tatsächlich stattfanden, wissen wir nicht. Im kollektiven Gedächtnis der Römer spielte er jedoch eine wichtige Rolle. Nicht zuletzt wurde nach seinem Vorbild das sogenannte Provokationsrecht eingeführt: Wer in erster Instanz von einem Magistraten zum Tode oder zu einer Prügelstrafe verurteilt wurde, hatte das Recht, das Urteil durch die Volksversammlung überprüfen zu lassen. Auf alle Fälle bietet diese Geschichte einen tiefen Einblick in römische Werte wie Ehre, Familie und Vaterland.

Quelle:

Livius, Römische Geschichte von der Gründung der Stadt an 1, 24-26

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