Tod eines Chorknaben

Bei den Proben für eine musikalische Darbietung im Rahmen eines religiösen Festes im klassischen Athen starb einer der Chorknaben. Offenbar wurde der Junge vergiftet. Wer ihm den tödlichen Trank verabreichte und warum dies geschah, ist jedoch ebenso unklar wie der Grund für die gegen den Finanzier des Chores erhobene Mordanklage.

Wahrscheinlich im Jahr 419 oder 418 vor Christus stand in Athen ein Mann vor Gericht, dem die Verantwortung für den Tod eines Knaben vorgeworfen wurde. Leider kennen wir weder seinen Namen noch wissen wir mehr über sein Leben. Wir können allerdings davon ausgehen, dass er einigermaßen begütert war, da er das Amt eines Choregen innehatte. Die Choregie war eine der öffentlichen Aufgaben, die wohlhabende Bürger auf eigene Kosten übernehmen mussten (sog. Leiturgien). Der Chorege finanzierte die Ausrüstung, Verpflegung und Ausbildung eines Chores für die großen religiösen Feste in Athen. Das konnte zwar durchaus kostspielig sein, brachte aber bei Erfolg auch großes Ansehen. Denn setzte sich die Darbietung im Wettstreit durch (in Athen waren musikalische oder theatralische Aufführungen immer auch Wettbewerbe), so wurde nicht nur der Dichter geehrt, sondern auch der Chorege öffentlich ausgezeichnet.

Unser Angeklagter musste einen Chor für das Thargelienfest finanzieren. Bei diesem Fest, das jedes Jahr im Mai oder Juni gefeiert wurde, wurde unter anderem ein Sündenbockritual durchgeführt, das Unheil von der Stadt fernhalten sollte; außerdem opferte man die ersten Ernteerträge den Göttern. Hinzu kamen Chorwettbewerbe für Männer und Jungen, bei denen Lobgesänge zu Ehren Apollons, sogenannte Paiane, vorgetragen wurden. Die künstlerische Leitung für den vorgesehenen Paian hatte der Dichter Pantakles, über den wir sonst kaum etwas wissen. Der Angeklagte war für die Zusammenstellung des fünfzigköpfigen Knabenchores verantwortlich und stellte einen Teil seines Hauses für die Probenarbeit zur Verfügung. Da er zu diesem Zeitpunkt allerdings gerade einen aufwändigen Prozess führte, hatte er nach eigener Darstellung wenig Zeit, sich persönlich um die Vorbereitungen zu kümmern. Er übertrug diese Aufgabe daher seinem Schwiegersohn Phanostratos und zog drei weitere Helfer hinzu. Zunächst lief alles gut, doch dann verstarb einer der Chorknaben namens Diodotos – offenbar nachdem er im Haus des Angeklagten einen Trank zu sich genommen hatte, der wohl seine Stimme verbessern oder ein Halsleiden kurieren sollte; was genau es mit diesem Getränk auf sich hatte, bleibt allerdings unklar.

Daraufhin klagte Philokrates, der Bruder des Opfers, den Choregen wegen unbeabsichtigter Tötung (akousios phonos) an – einer Kategorie des attischen Rechts, die sich nicht ohne Weiteres mit modernen strafrechtlichen Begriffen deckt. Die Verhandlung fand vermutlich am Palladion statt, dem für solche Fälle zuständigen Gerichtshof. Im Falle einer Verurteilung hätte dem Beschuldigten die Pflicht zum Verlassen Attikas, also das Exil, gedroht.

In seiner Verteidigungsrede, die ihm der bedeutende attische Logograph Antiphon von Rhamnus verfasst hatte, betonte der Angeklagte, dass er dem Knaben den verhängnisvollen Trank weder gegeben noch befohlen habe, diesen zu trinken. Er sei daher unschuldig an dessen Tod und habe diesen weder verursacht noch in Auftrag gegeben. Überdies sei er nicht einmal anwesend gewesen, als Diodotos ums Leben kam.

Auffällig ist, dass der Angeklagte in seinem Plädoyer vergleichsweise wenige konkrete Angaben zum eigentlichen Hergang macht. Seine Ausführungen bleiben in zentralen Punkten vage; auch nennt er keine anderen möglichen Verantwortlichen. Wir erfahren nicht, wer dem Knaben tatsächlich den Trank reichte oder auf wessen Veranlassung dies geschah. Stattdessen betont er ausführlich seine gewissenhaften Bemühungen bei der Vorbereitung des Chorauftritts. Man gewinnt den Eindruck, dass er damit einen möglichen Schwachpunkt seiner Verteidigung – nämlich die Delegation von Aufsichtspflichten – rhetorisch in den Hintergrund treten lässt und die Aufmerksamkeit der Richter auf ein anderes Feld lenkt.

Denn seine eigentliche Verteidigungsstrategie zielt darüber hinaus auf eine politische Deutung des Verfahrens. Philokrates habe ihn bereits am Tag nach der Beerdigung des Diodotos angeklagt; diese Klage sei jedoch aus formalen Gründen abgewiesen worden. Bemerkenswerterweise, so der Angeklagte, sei der Kontakt zwischen ihm und der Familie des Verstorbenen danach nicht abgebrochen, sondern weiterhin freundschaftlich geblieben. Erst als ein neuer Basileus sein Amt angetreten habe und politische Gegner des Choregen eine günstige Gelegenheit sahen, habe Philokrates erneut Anklage erhoben – und sei dafür bestochen worden. Solche Vorwürfe politischer Intrigen und Bestechung sind in attischen Gerichtsreden keineswegs ungewöhnlich; ob sie im konkreten Fall zutrafen, entzieht sich jedoch unserer Kenntnis. Ebenso ist denkbar, dass strategisches Zuwarten andere Gründe hatte.

In der Forschung wurde mitunter sogar vermutet, politische Gegner des Choregen könnten hinter dem Tod des Chorknaben gestanden haben. Ebenso gut ist es jedoch möglich, dass der Beschuldigte das Bild einer Intrige bewusst entwarf, um von einer zumindest mittelbaren Verantwortung abzulenken. Sicher ist lediglich: Wir hören nur seine Stimme. Wie bei den meisten attischen Gerichtsreden ist allein dieses eine Plädoyer erhalten. Wir besitzen kein Urteil, kein Protokoll oder eine andere Quelle, die den Ausgang des Verfahrens dokumentiert.

Quelle:

Antiphon: Über den Chorknaben (Rede 6)

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