Im Jahr 80 v. Chr. fand in Rom ein spektakulärer Mordprozess statt, in welchem ein gewisser Sextus Roscius wegen Vatermordes angeklagt wurde. Seinem noch jungen Anwalt gelang es allerdings nicht nur, für seinen Mandanten einen Freispruch zu erwirken, sondern er konnte auch ein Komplott aufdecken, in das einer der mächtigsten Männer Roms verwickelt war. Der Name dieses Anwalts, der mit diesem Prozess eine beispiellose juristische und politische Karriere startete, war Marcus Tullius Cicero.
Es war eine unruhige Zeit, geprägt von politischer Unsicherheit, sozialen Spannungen und staatlich legitimiertem Terror. Der Feldherr Lucius Cornelius Sulla hatte sich in einem blutigen Bürgerkrieg durchsetzen können und herrschte nun als Diktator über den römischen Staat. Seine Macht festigte er unter anderem durch die systematische Verfolgung politischer Gegner. Die auf den sogenannten Proskriptionslisten verzeichneten Personen, in der Regel Anhänger von Sullas ehemaligen Kontrahenten Marius und Cinna, durften nicht nur straffrei ermordet werden, auf ihren Kopf war zudem eine hohe Belohnung ausgesetzt, und ihnen zu helfen war bei Todesstrafe verboten. Der Besitz der Proskribierten wurde konfisziert und öffentlich versteigert. Insgesamt sollen bei den Proskriptionen, die am 1. Juni 81 v. Chr. offiziell endeten, fast 5000 römische Bürger ums Leben gekommen sein. Da die Listen aber nicht systematisch kontrolliert wurden, fügten gerissene Mörder ihnen mitunter illegal weitere Namen hinzu, um so ihre Verbrechen zu vertuschen. Ein solcher Fall ist auch der hier vorgestellte.
Sextus Roscius der Ältere war ein angesehener und wohlhabender Gutsbesitzer aus der umbrischen Landstadt Ameria, die sich etwa 80 Kilometer nördlich von Rom befand. Als Parteigänger Sullas hatte er die politischen Wirren gut überstanden. Er lebte in der Hauptstadt, wo er in den Häusern angesehener Adelsfamilien verkehrte, während sein Sohn, der ebenfalls Sextus Roscius hieß, zuhause in Ameria seine dreizehn Landgüter verwaltete. Als Sextus Roscius eines Abends im Jahr 81 v. Chr. auf dem Heimweg von einem Abendessen war, wurde er überfallen und heimtückisch ermordet. Hinter der Tat steckten offenbar zwei Verwandte des Opfers, die mit diesem verfeindet waren: Titus Roscius Capito und Titus Roscius Magnus. Diese verbündeten sich einige Tage nach dem feigen Mord mit Lucius Cornelius Chrysogonus, einem griechischen Freigelassenen und einflussreichen Günstling des Diktators Sulla. Chrysogonus sorgte dafür, dass der Name des Mordopfers nachträglich (es war schon nach dem 1. Juni 81 v. Chr.) auf die Proskriptionslisten geschrieben wurde. Bei der darauffolgenden Versteigerung von dessen Besitz riss sich Chrysogonus die Landgüter des Sextus Roscius, die einen Wert von über sechs Millionen Sesterzen hatten, für den lächerlichen Betrag von 2000 Sesterzen unter den Nagel. Anschließend bedachte er auch seine Komplizen, die das Verbrechen ausgeheckt hatten: Drei Landgüter erhielt Capito, für die übrigen wurde Magnus als Verwalter eingesetzt.
Sextus Roscius der Jüngere, der Sohn und rechtmäßige Erbe des Mordopfers, wurde mittellos vom Familienbesitz verjagt. Dies sorgte freilich bei dessen Mitbürgern in Ameria für große Empörung. Die Ratsherrn beschlossen daher, eine Delegation zu Sulla zu schicken, um ihn über die Vorgänge zu unterrichten und ihn zu bitten, die Ehre des Toten und das Vermörgen des Sohnes zu retten. Chrysogonus gelang es jedoch, die Gesandten abzuwimmeln, bevor diese zum Diktator gelangten. Capito, Magnus und Chrysogonus beschlossen nun, Sextus Roscius den Jüngeren aus dem Weg zu schaffen, um das unrechtmäßig erworbene Vermögen abzusichern: Er sollte des Mordes an seinem Vater angklagt und verurteilt werden, damit er keinen Anspruch mehr auf Geld und Gut erheben konnte. Sextus Roscius floh nun nach Rom, wo er bei einflussreichen Freunden seines Vaters Hilfe fand. Diese engagierten den gerade einmal 26 Jahre alten, bisher noch kaum in Erscheinung getretenen Anwalt Marcus Tullius Cicero. Keiner der bereits arrivierten Juristen wollte nämlich diese Aufgabe übernehmen, denn es war offenkundig, dass dieser Fall durch die Beteiligung des Chrysogonus eine politisch äußerst gefährliche Angelegenheit war.
Sollte Sextus Roscius verurteilt werden, drohte ihm eine ganz besondere Form der Todesstrafe: Man verhüllte Vatermördern nämlich zunächst das Gesicht und befestigte Holzsohlen an ihren Füßen. Dann wurden sie blutig gegeißelt und anschließend zusammen mit einem Affen, einem Hahn, einem Hund und einer Schlange in einen Ledersack eingenäht, der in den Fluss Tiber geworfen wurde. Doch auch wenn Cicero in seinem Plädoyer, das uns im Volltext erhalten ist, immer wieder betont, dass die Ankläger seinem Mandanten nach dem Leben trachteten, war es unwahrscheinlich, dass dieser wirklich auf diese Art ums Leben kommen würde. Denn selbst wenn der Prozess einen ungünstigen Verlauf nahm, stand ihm als römischem Bürger das Recht offen, sich freiwillig ins Exil zu begebenn und so der Todesstrafe zu engehen. Oder Sextus Roscius hätte sich darauf berufen können, dass der Name seines Vaters tatsächlich auf den Proskriptionslisten gestanden hätte. Damit hätte er zumindest den strafrechtlichen Tatbestand des Vatermordes abwenden können (freilich nicht die moralische Schuld). In beiden Fällen hätten freilich Chrsogonus, Capito und Magnus ihr Ziel erreicht und Sextus Roscius den Anspruch auf das Familienvermögen verloren.
Cicero wählte daher einen anderen Weg. Er wusste, dass die Anklage auf sehr schwachen Füßen stand, da der Ankläger Erucius weder ein glaubhaftes Motiv noch einen Beweis für den angeblichen Vatermord erbringen konnte. Rhetorisch perfekt zerpflückte Cicero nicht nur die Argumente gegen seinen Mandanten, sondern schilderte in der Verhandlung auch den wahren Ablauf der Ereignisse. Er wagte es auch, was niemand für möglich gehalten hätte, die Verstrickung des Chrysogonus in diesen Fall aufzuzeigen und deutlich beim Namen zu nennen. Um sich mit seinem Angriff auf Chrysogonus nicht den Zorn von dessen Gönner Sulla zuzuziehen, betonte Cicero in seiner Rede allerdings mehrfach, dass der Dktator nichts von diesen Vorgängen gewusst habe – schließlich sei das Staatsoberhaupt mit so vielen wichtigen Dingen beschäftigt, dass er sich nicht um die Schurkenstücke seines Freigelassenen kümmern könne. Mit großem Pathos plädierte Cicero an die Richter, die der römischen Nobilität angehörten, sich von den Machenschaften solcher Emporkömmlinge wie Chrysogonus zu distanzieren. Seine Schmeicheleien und sein Appell an das senatorische Standesbewusstsein waren schließlich von Erfolg gekrönt, und er feierte einen fulminanten Erfolg. Cicero konnte nicht nur seinen Mandanten retten, den man von der Anklage des Vatermordes freisprach, sondern wurde mit einem Schlag auch zum bekanntesten Redner und Anwalt Roms.
Quelle:
M. T. Cicero, Rede für Sextus Roscius aus Ameria (Pro Sexto Roscio Amerino)

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